Treuunternehmensgründung (Trust reg.) Liechtenstein

8.400,00

  • Telefonische Expertenhotline
  • Errichtung
  • Dokumentvorbereitung
  • Gerichtsgebühr inklusive
  • Ansässiger Liechtensteiner Verwaltungsrat für 6.000€/Jahr
  • sonstige Ausgaben und Optionen auf Anfrage

ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUR TREUUNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN LIECHTENSTEIN (LI)

Bei dem Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) handelt es sich um eine juristische Person, die der angelsächsischen Gesellschaftsform entspricht und für deren Verbindlichkeiten nur das Treuvermögen (Treufonds) haftet. Das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) kann sowohl für wirtschaftliche als auch für ideelle Zwecke, wie z.B. Warenhandel, Nachlassplanung usw., gegründet werden.
Gemäß der liechtensteinischen Rechtsordnung kann ein Treuunternehmen mit oder ohne Persönlichkeit gegründet werden, wobei lediglich im ersten Fall eine unbegrenzt kommerzielle Tätigkeit möglich ist. Darüber hinaus muss aus der Satzung des liechtensteinischen Treuunternehmens (Trust reg.) hervorgehen, ob ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betrieben wird oder nicht. Solange sich die Tätigkeit des liechtensteinischen Treuunternehmens (Trust reg.) z.B. auf die Vermögensverwaltung oder das Halten von Beteiligungen beschränkt, liegt kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe vor.
Das Liechtensteiner Treuunternehmen (Trust reg.) kann körperschafts- oder stiftungsähnlich strukturiert werden und ist insbesondere für solche Fälle geeignet, in denen der Gesellschaftszweck zum Zeitpunkt der Gründung noch nicht feststeht.
Das Mindestkapital (Treufonds) des liechtensteinischen Treuunternehmens (Trust reg.) beträgt CHF/EUR/USD 30.000