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Gründung einer Deutschen Stiftung

 

Die Gründung einer deutschen stiftung kann komplex sein. wir helfen.

Die Bezeichnung “Stiftung” steht für verschiedene Rechtsformen. Darunter auch die Familienstiftung, Treuhandstiftung oder Verbraucherstiftung. Diese Rechtsformen haben gemeinsam das sie mit ihrem jeweils eingebrachtem Vermögen einen vom Stifter definierten Zweck verfolgen. Als verselbstständigte Vermögensmasse ist eine Stiftung ihr eigener Eigentümer. Nach der Gründung gehört das eingebrachte Vermögen in Folge ausschließlich der Stiftung.
Eine Entnahme des einmal in der Stiftung eingebrachten Vermögens oder eine spätere Änderung des Zwecks ist ausgeschlossen. Deshalb ist es ratsam hier bedacht zu handeln und sich Hilfe von Experten zu holen.

In Deutschland wird zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Stiftungen unterschieden. Selbstständige Stiftungen sind juristische Personen die zur Umsetzung ihres Zwecks eine eigene rechtsfähige Organisation bilden, anders als bei der unselbstständigen Stiftung, in der das Vermögen das treuhänderisch übertragen wird auch im Sinne des Stiftungszwecks verwendet wird, wobei allerdings keine Organisation bürgerlichen Rechts entsteht. 

Anforderungen, gründungskosten und mindestkapitaL

In der Theorie kann jede voll geschäftsfähige Person oder voll geschäftsfähiger Verein eine Stiftung gründen. Um einen aus kaufmännischer Sicht sinnvollen Betrieb einer Stiftung zu gewährleisten benötigt man ein Mindestkapital zwischen €25.000 und €100.000. Das Stiftungsrecht in Deutschland schreibt weder für Stiftungen bürgerlichen Rechts noch für Treuhandstiftungen ein Mindestkapital vor, aufgrund der Gründungs- und Verwaltungskosten sollten in eine Treuhandstiftung allerdings mindestens €25.000 eingebracht werden. Eine rechtsfähige Stiftung benötigt das von der zuständigen Behörde vorgeschriebene Gründungskapital von €50.000.

Die Tätigkeit der Stiftung finanziert sich mit Ausnahme der Verbrauchsstiftung ausschließlich aus Ihren Kapitalerträgen. Außerdem sind Stiftungen rechtlich dazu verpflichtet ihr Vermögen ausschließlich in sichere Anlageformen wie Staatsanleihen oder Immobilien zu investieren. Da hierbei nur dementsprechend geringe Renditen zu erwarten sind sollte ein ausreichend hoher Grundstock eingebracht werden um die Unternehmung profitabel zu führen. 

Steuervorteile für Stifter und spender

Als gemeinnützige Stiftung nehmen Sie eine steuerliche Sonderposition ein und dem Stifter werden somit legale Optionen zur Reduzierung der Steuerlast geboten. Familienstiftungen und Verbrauchsstiftungen die Ihren Kapitalstock nicht bewähren müssen bilden hierbei eine Ausnahme.

1) Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer
Stifter sind dazu berechtigt das in den Grundstock übertragende Kapital als Sonderausgabe vom zu versteuerndem Einkommen abzuziehen. Die Grenze für Einzelpersonen liegt bei einer Millionen € innerhalb von zehn Jahren. Bei steuerlich gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich die Grenze auf zwei Millionen €. Innerhalb dieser zehn Jahre kann der Stifter frei entscheiden wann er diese Sonderausgabe bei der Steuererklärung angibt.

2) Abzug von Spenden bei der Einkommenssteuer
Der Stifter und Dritte können ihr Vermögen in Form einer Spende der Stiftung zuführen, diese könne als Sonderausgabe vom zu versteuerndem Einkommen abgezogen werden. Begrenzt wird hier bei 20% des steuerpflichtigen Einkommens einer Periode.

3) Entfall der Erbschaftsteuer bei gemeinnützigem Zweck
Erben, die ihr Vermögen einem gemeinnützigem Zweck zukommen lassen wollen können dieses innerhalb von zwei Jahren in eine gemeinnützige Stiftung überführen. Nach einem Antrag bei den zuständigen Finanzbehörden werden sie von der Erbschaftssteuer befreit.

4) Steuervorteile der Stiftung
Gemeinnützige Stiftungen bürgerlichen Rechts sind in Deutschland vollständig steuerbefreit. Wer die für natürliche Personen und Unternehmen anfallende Abgeltungssteuer vermeiden möchte kann die Kapitalerträge so dem Zweck der Stiftung zukommen lassen, statt diese erst außerhalb der Stiftung zu versteuern und dann dem Stiftungsstock zukommen zu lassen. 

 

Formen der stiftung

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Stiftungsformen unterschieden:

  • Familienstiftung
  • Treuhandstiftung
  • Verbrauchsstiftung

Jede dieser Formen bringt Ihre eigenen Anforderungen, Rechte und Pflichten mit sich. Lassen Sie sich von unserem Expertenteam beraten um die passende Rechtsform für Ihr Vorhaben zu finden und rechtssicher zu handeln.

Nutzen Sie unser Know-How und unser Netzwerk.

Wenn Sie Interesse an einer fundierten Erstberatung haben, sind wir gerne für Sie da. Nehmen Sie sich 2 Minuten Zeit um den Fragebogen auszufüllen um uns einen Einblick in Ihren Fall zu geben. Wir melden uns bei Ihnen mit einem unverbindlichen und individuellen Angebot.