
Gründung einer Deutschen Stiftung
Die Gründung einer deutschen stiftung kann komplex sein. wir helfen.
Die Bezeichnung “Stiftung” steht für verschiedene Rechtsformen. Darunter auch die Familienstiftung, Treuhandstiftung oder Verbraucherstiftung. Diese Rechtsformen haben gemeinsam das sie mit ihrem jeweils eingebrachtem Vermögen einen vom Stifter definierten Zweck verfolgen. Als verselbstständigte Vermögensmasse ist eine Stiftung ihr eigener Eigentümer. Nach der Gründung gehört das eingebrachte Vermögen in Folge ausschließlich der Stiftung.
Eine Entnahme des einmal in der Stiftung eingebrachten Vermögens oder eine spätere Änderung des Zwecks ist ausgeschlossen. Deshalb ist es ratsam hier bedacht zu handeln und sich Hilfe von Experten zu holen.
In Deutschland wird zwischen selbstständigen und nicht selbstständigen Stiftungen unterschieden. Selbstständige Stiftungen sind juristische Personen die zur Umsetzung ihres Zwecks eine eigene rechtsfähige Organisation bilden, anders als bei der unselbstständigen Stiftung, in der das Vermögen das treuhänderisch übertragen wird auch im Sinne des Stiftungszwecks verwendet wird, wobei allerdings keine Organisation bürgerlichen Rechts entsteht.
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